Arbeitsschutz-Lexikon

Von ArbSchG bis Wirksamkeitskontrolle: Alle zentralen Begriffe des Arbeitsschutzes kurz definiert, rechtlich eingeordnet und mit Praxisbezug erklärt.

Gesetze & Verordnungen

Gefährdungsbeurteilung

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung

    Seit 2013 Pflichtteil der GBU – für jeden Betrieb ab dem ersten Mitarbeiter. Kein Kuschelthema, sondern harte Organisations­arbeit.

  • T-O-P-Prinzip

    Verbindliche Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz: Technisch vor Organisatorisch vor Personenbezogen.

  • Risikomatrix

    Bewertungswerkzeug aus Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadensschwere – Herzstück jeder GBU-Bewertung.

  • Substitutionsprüfung (§ 6 GefStoffV)

    Pflichtprüfung, ob gefährliche Stoffe oder Verfahren durch ungefährlichere ersetzt werden können – der 'T'-Schritt im T-O-P-Prinzip.

  • Stand der Technik

    Dynamischer Rechtsbegriff: Schutzmaßnahmen müssen stets dem aktuellen Fortschritt bewährter Verfahren entsprechen.

  • Wirksamkeitskontrolle

    Schritt 6 der Gefährdungsbeurteilung: prüfen, ob Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden, ausreichend wirken und keine neuen Gefährdungen erzeugen.

  • Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung

    Pflicht zur kontinuierlichen Aktualisierung der GBU bei neuen Prozessen, Maschinen, Unfällen oder Vorschriften.

  • Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung

    Die GBU bewertet Tätigkeiten, nicht Personen – das ist die einzige rechtlich saubere und diskriminierungsfreie Methode.

  • Arbeitsplatzbegehung

    Der praktische Schritt der Gefährdungsbeurteilung: systematisches Ablaufen des Betriebs mit geschultem Blick.

  • Gültigkeit der Gefährdungsbeurteilung

    Wie lange ist eine GBU gültig? Kein starres Ablaufdatum – aber Pflicht zur Aktualisierung bei jeder Veränderung.

Sicherheitsunterweisung

  • Sicherheitsunterweisung (§ 12 ArbSchG)

    Pflicht-Schulung aller Beschäftigten – mindestens jährlich, dokumentiert mit Unterschrift.

  • Digitale Unterweisung

    Digitale Unterstützung für tätigkeitsbezogene Unterweisung, Rückfragen, Verständnis und Dokumentation.

  • Erstunterweisung

    Pflicht-Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit – noch am ersten Arbeitstag jedes neuen Mitarbeiters.

  • Wiederholungsunterweisung

    Mindestens jährlich, für Jugendliche halbjährlich – die häufigste Unterweisungspflicht im Betrieb.

  • Anlassbezogene Unterweisung

    Nach Unfall, Beinaheunfall oder bei neuen Verfahren – außerplanmäßig, aber zwingend.

  • Brandschutzunterweisung

    Jährliche Pflicht-Unterweisung zu Verhalten im Brandfall, Fluchtwegen und Löschmitteln – für alle Mitarbeiter.

  • Ergonomie & Bildschirmarbeit

    Pflichtthema im Büro – ergonomische Anforderungen nach ArbStättV Anhang 6 zur Vermeidung von Muskel-Skelett-Erkrankungen und Sehschäden.

  • Hygieneunterweisung (LMHV & § 43 IfSG)

    Lebensmittelhygiene richtig einordnen: IfSG-Folgebelehrung alle 2 Jahre, LMHV-Schulung tätigkeitsbezogen ohne pauschale Jahresfrist.

  • Datenschutz-Unterweisung (DSGVO)

    Pflicht nach Art. 39 DSGVO: Jeder Mitarbeiter mit Datenkontakt muss auf das Datengeheimnis verpflichtet und geschult werden.

  • Quiz- & Verständnisnachweis

    Themenbezogene Verständnisfragen ergänzen Durchführung, Rückfragen und dokumentierte Nachprüfung.

  • Unterweisungsnachweis

    Ohne dokumentierten Nachweis gilt die Sicherheitsunterweisung rechtlich als nicht durchgeführt – mit voller Haftungsfolge.

Akteure im Betrieb

Praxis & Dokumente

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