Gesetze & Verordnungen

Arbeitsschutz-Bußgeld & Haftung

Was passiert, wenn Gefährdungsbeurteilung oder Unterweisung fehlen – von 30.000 € Bußgeld bis persönlicher Haftung.

Redaktionell verantwortlich: · Inhalt aktualisiert: · Redaktionsstatus

Viele Unternehmer unterschätzen, wie teuer fehlender Arbeitsschutz wird. Es geht nicht nur um ein Bußgeld vom Amt – im Ernstfall steht die persönliche Haftung der Geschäftsführung, ein Regress der Berufsgenossenschaft in sechsstelliger Höhe und der Verlust des Versicherungsschutzes im Raum.

Welche Bußgelder drohen konkret?

§ 25 ArbSchG: Ordnungswidrigkeit mit bis zu 30.000 € pro Verstoß (z. B. keine Gefährdungsbeurteilung, keine Unterweisung, keine Dokumentation). § 209 SGB VII: bis 10.000 € durch die Berufsgenossenschaft. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen sind die Beträge kumulierbar.

Wann wird daraus eine Straftat?

§ 26 ArbSchG: Wenn durch das Fehlen von Schutzmaßnahmen das Leben oder die Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet wird, drohen Freiheitsstrafen bis 1 Jahr oder Geldstrafe. Kommt es zu einem Unfall, ermitteln Staatsanwaltschaften zusätzlich wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) – persönlich gegen die Geschäftsführung.

Trifft das auch kleine Betriebe?

Ja, und besonders hart. Gerade Solo- und Kleinunternehmer in Handwerk, Gastronomie oder Friseur-/Kosmetikstudios haben keine Sicherheitsfachkraft im Haus – und werden bei BG-Prüfungen oder nach Unfällen besonders schnell mit fehlender Dokumentation konfrontiert. Auch eine reine Bürotätigkeit entbindet nicht von der Pflicht.

Der Worst Case: BG-Regress

Wenn ein Mitarbeiter verunglückt und nachweislich keine Gefährdungsbeurteilung oder keine Unterweisung vorlag, kann die Berufsgenossenschaft die kompletten Heilbehandlungs-, Reha- und Rentenkosten vom Arbeitgeber zurückfordern (§ 110 SGB VII). Das geht regelmäßig in den sechsstelligen, in schweren Fällen siebenstelligen Bereich – und trifft das Privatvermögen.

Wie kann ich mich schützen?

Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungsnachweise sind zentrale Bausteine, ersetzen aber keine wirksamen Schutzmaßnahmen, Prüfungen oder betriebliche Organisation. sekurio unterstützt ihre strukturierte Erstellung und Dokumentation als getrennte Prozesse.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender Gefährdungsbeurteilung?

Bis zu 30.000 € pro Verstoß nach § 25 ArbSchG. Zusätzlich kann die Berufsgenossenschaft bis zu 10.000 € nach § 209 SGB VII verhängen. Bei Unfällen kommen strafrechtliche Konsequenzen hinzu.

Hafte ich als Geschäftsführer persönlich?

Ja. Bei fahrlässig verursachten Arbeitsunfällen haftet die Geschäftsführung persönlich – strafrechtlich (§§ 222, 229 StGB) und zivilrechtlich. Die Berufsgenossenschaft kann zusätzlich Regress in voller Höhe der Heilbehandlungs- und Rentenkosten nehmen.

Was ist ein BG-Regress?

Wenn ein Arbeitsunfall durch grobe Pflichtverletzung (fehlende GBU oder Unterweisung) verursacht wurde, kann die Berufsgenossenschaft die übernommenen Kosten vom Arbeitgeber zurückfordern (§ 110 SGB VII). Solche Forderungen erreichen regelmäßig sechsstellige Beträge.

Grundlagen und Primärquellen

Diese Quellen wurden diesem Beitrag konkret zugeordnet. Maßgeblich bleibt die aktuelle Fassung beim jeweiligen Herausgeber.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · Quelle geprüft am

  • Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Gesetzliche Unfallversicherung und Sicherheitsbeauftragte · Quelle geprüft am