Berufsprofil · Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz für Industriereiniger und Industriereinigerin

Für Industriereiniger und Industriereinigerin muss die Gefährdungsbeurteilung die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten und Einsatzbedingungen abbilden. In den hier verknüpften Tätigkeiten sind insbesondere Fehlende Freischaltung, Gespeicherte mechanische Energie, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Wegfliegende Teile und Splitter relevant. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt vom konkreten Arbeitsplatz, den Arbeitsmitteln, Stoffen und Abläufen ab.

Redaktionell verantwortlich: · Quellenstand

Typische Tätigkeiten im Berufsprofil

Maßgeblich für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung sind die tatsächlich ausgeübten Aufgaben.

Typische Gefährdungen

  • Fehlende Freischaltung

    Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Fehlende Freischaltung bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Wartung, Fehlersuche und unerwartetem Wiederanlauf.

  • Gespeicherte mechanische Energie

    Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Gespeicherte mechanische Energie bezeichnet die konkrete Ausprägung in Federn, Hydraulik, Pneumatik und angehobenen Teilen.

  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel

    Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Reinigungs- und Desinfektionsmittel bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Dosieren, Sprühen und bei Feuchtarbeit.

  • Wegfliegende Teile und Splitter

    Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Wegfliegende Teile und Splitter bezeichnet die konkrete Ausprägung bei spanender Bearbeitung, Brüchen und Werkzeugversagen.

  • Hand-Arm-Vibrationen

    Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Hand-Arm-Vibrationen bezeichnet die konkrete Ausprägung an handgeführten vibrierenden Werkzeugen.

  • Legionellenhaltige Aerosole

    Biologische Gefährdungen entstehen durch Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten oder biologisch belastete Materialien. Legionellenhaltige Aerosole bezeichnet die konkrete Ausprägung an Wassersystemen, Kühltürmen und Hochdruckreinigung.

  • Brennbare Stäube

    Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Brennbare Stäube bezeichnet die konkrete Ausprägung in Absaugungen und bei Holz-, Mehl-, Metall- oder Kunststoffstaub.

  • Quarzstaub

    Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Quarzstaub bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Trennen, Schleifen oder Bohren mineralischer Werkstoffe.

  • Elektrostatische Aufladung

    Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Elektrostatische Aufladung bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Umfüllen, Fördern und an isolierenden Materialien.

Schutzmaßnahmen aus den verknüpften Tätigkeiten

  • Energiequellen trennen, Restenergien abbauen und Stillstand persönlich sichern.
  • Nur geeignete, geprüfte Arbeitsmittel mit wirksamen Schutzeinrichtungen verwenden
  • Störungen erst nach sicherem Stillsetzen und gegen Wiederanlauf gesichert beseitigen
  • Druck und Düse an Oberfläche anpassen; Strahl niemals auf Personen richten.
  • Reinigungschemie nicht mischen und automatische Dosierung bevorzugen
  • Nasse Bereiche gegen Zutritt sichern und hautschonende Arbeitsweise organisieren
  • Für Stoff und Ex-Zone zugelassenen Sauger einsetzen; Trockenkehren und Abblasen verbieten.

Unterweisung

  • vor der ersten selbstständigen Ausführung
  • nach Maschinen-, Werkzeug- oder Verfahrensänderung
  • nach Störung, Beinaheereignis oder Schutzmangel
  • vor neuem Objekt, Verfahren oder Reinigungsprodukt
  • bei Sonderreinigung, Kontamination oder abweichender Oberfläche
  • nach Hautreaktion, Chemikalienkontakt oder Rutschereignis

Dokumente und Nachweise

  • tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
  • Prüf- und Wartungsnachweise
  • Objekt- und tätigkeitsbezogene GBU
  • Produktliste, Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
  • Reinigungs-, Freigabe- oder Ereignisprotokoll

Relevante Vorschriften

Häufige Fragen

Welche Gefährdungen sind für Industriereiniger und Industriereinigerin relevant?

Das hängt von den tatsächlichen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen ab. In den hier abgebildeten Tätigkeiten treten unter anderem Fehlende Freischaltung, Gespeicherte mechanische Energie, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Wegfliegende Teile und Splitter auf. Die konkrete Gefährdungsbeurteilung muss den jeweiligen Betrieb und Arbeitsplatz berücksichtigen.

Welche Tätigkeiten gehören in die Gefährdungsbeurteilung für Industriereiniger und Industriereinigerin?

Erfasst werden die Tätigkeiten, die im Betrieb tatsächlich ausgeübt werden. Dieses Berufsprofil verknüpft derzeit unter anderem Produktionsmaschine reinigen, Hochdruckreiniger benutzen, Industrieanlage absaugen. Weitere Aufgaben müssen ergänzt werden, wenn sie im konkreten Betrieb vorkommen.

Reicht die Berufsbezeichnung für eine Gefährdungsbeurteilung aus?

Nein. Die Berufsbezeichnung dient nur zur fachlichen Orientierung. Entscheidend sind die tatsächlichen Arbeitsbedingungen, Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Stoffe, Arbeitsorte und betroffenen Beschäftigtengruppen.

Primärquellen und fachliche Grundlagen