Berufsprofil · Arbeitsschutz
Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz für Medizinische Fachangestellte (MFA)
Für Medizinische Fachangestellte (MFA) muss die Gefährdungsbeurteilung die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten und Einsatzbedingungen abbilden. In den hier verknüpften Tätigkeiten sind insbesondere Nadelstich- und Schnittverletzungen, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Gewalt und Bedrohung, Infektiöse Aerosole im Patientenkontakt relevant. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt vom konkreten Arbeitsplatz, den Arbeitsmitteln, Stoffen und Abläufen ab.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · Quellenstand
Typische Tätigkeiten im Berufsprofil
Maßgeblich für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung sind die tatsächlich ausgeübten Aufgaben.
- Injektionen verabreichen
Arzneimittel mittels Kanüle applizieren
- Blut abnehmen
Blutprobe diagnostisch gewinnen
Typische Gefährdungen
- Nadelstich- und Schnittverletzungen
Biologische Gefährdungen entstehen durch Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten oder biologisch belastete Materialien. Nadelstich- und Schnittverletzungen bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Umgang mit Kanülen und kontaminierten scharfen Instrumenten.
- Reinigungs- und Desinfektionsmittel
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Reinigungs- und Desinfektionsmittel bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Dosieren, Sprühen und bei Feuchtarbeit.
- Gewalt und Bedrohung
Psychische Belastung bezeichnet die Gesamtheit erfassbarer Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch wirken; Gefährdungen entstehen bei ungünstiger Gestaltung. Gewalt und Bedrohung bezeichnet die konkrete Ausprägung im Kundenkontakt, bei Kontrollen, Pflege und Alleinarbeit.
- Infektiöse Aerosole im Patientenkontakt
Biologische Gefährdungen entstehen durch Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten oder biologisch belastete Materialien. Infektiöse Aerosole im Patientenkontakt bezeichnet die konkrete Ausprägung bei engem Kontakt, Husten und aerosolbildenden Maßnahmen.
Schutzmaßnahmen aus den verknüpften Tätigkeiten
- Sicherheitsinstrument unmittelbar aktivieren und Kanülen nicht in Schutzkappen zurückstecken.
- Standardhygiene unabhängig von vermutetem Infektionsstatus einhalten
- Sichere Instrumente und ergonomische Hilfsmittel konsequent einsetzen
- Patientenposition stabilisieren und Abwurfbehälter in direkter Reichweite bereitstellen.
Unterweisung
- vor erstmaliger Tätigkeit oder Einsatz in neuem Bereich
- bei neuer Erregerlage, neuem Medizinprodukt oder geändertem Hygieneplan
- nach Stich-, Kontakt-, Gewalt- oder Hebeereignis
Dokumente und Nachweise
- Hygiene- und tätigkeitsbezogene GBU
- Unterweisungs-, Impfangebot- und Vorsorgenachweis im zulässigen Umfang
- Aufbereitungs-, Expositions- oder Ereignisnachweis
Relevante Vorschriften
Häufige Fragen
Welche Gefährdungen sind für Medizinische Fachangestellte (MFA) relevant?
Das hängt von den tatsächlichen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen ab. In den hier abgebildeten Tätigkeiten treten unter anderem Nadelstich- und Schnittverletzungen, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Gewalt und Bedrohung, Infektiöse Aerosole im Patientenkontakt auf. Die konkrete Gefährdungsbeurteilung muss den jeweiligen Betrieb und Arbeitsplatz berücksichtigen.
Welche Tätigkeiten gehören in die Gefährdungsbeurteilung für Medizinische Fachangestellte (MFA)?
Erfasst werden die Tätigkeiten, die im Betrieb tatsächlich ausgeübt werden. Dieses Berufsprofil verknüpft derzeit unter anderem Injektionen verabreichen, Blut abnehmen. Weitere Aufgaben müssen ergänzt werden, wenn sie im konkreten Betrieb vorkommen.
Reicht die Berufsbezeichnung für eine Gefährdungsbeurteilung aus?
Nein. Die Berufsbezeichnung dient nur zur fachlichen Orientierung. Entscheidend sind die tatsächlichen Arbeitsbedingungen, Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Stoffe, Arbeitsorte und betroffenen Beschäftigtengruppen.
Primärquellen und fachliche Grundlagen
- TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge
- Handbuch Gefährdungsbeurteilung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Gefährdungsbeurteilung, Substitution, Verzeichnis und Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen
- TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Ermittlung, Beurteilung und Maßnahmen bei Hautgefährdung und Feuchtarbeit
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche