Berufsprofil · Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz für Medizinische Fachangestellte (MFA)

Für Medizinische Fachangestellte (MFA) muss die Gefährdungsbeurteilung die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten und Einsatzbedingungen abbilden. In den hier verknüpften Tätigkeiten sind insbesondere Nadelstich- und Schnittverletzungen, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Gewalt und Bedrohung, Infektiöse Aerosole im Patientenkontakt relevant. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt vom konkreten Arbeitsplatz, den Arbeitsmitteln, Stoffen und Abläufen ab.

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Typische Tätigkeiten im Berufsprofil

Maßgeblich für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung sind die tatsächlich ausgeübten Aufgaben.

Typische Gefährdungen

  • Nadelstich- und Schnittverletzungen

    Biologische Gefährdungen entstehen durch Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten oder biologisch belastete Materialien. Nadelstich- und Schnittverletzungen bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Umgang mit Kanülen und kontaminierten scharfen Instrumenten.

  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel

    Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Reinigungs- und Desinfektionsmittel bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Dosieren, Sprühen und bei Feuchtarbeit.

  • Gewalt und Bedrohung

    Psychische Belastung bezeichnet die Gesamtheit erfassbarer Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch wirken; Gefährdungen entstehen bei ungünstiger Gestaltung. Gewalt und Bedrohung bezeichnet die konkrete Ausprägung im Kundenkontakt, bei Kontrollen, Pflege und Alleinarbeit.

  • Infektiöse Aerosole im Patientenkontakt

    Biologische Gefährdungen entstehen durch Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten oder biologisch belastete Materialien. Infektiöse Aerosole im Patientenkontakt bezeichnet die konkrete Ausprägung bei engem Kontakt, Husten und aerosolbildenden Maßnahmen.

Schutzmaßnahmen aus den verknüpften Tätigkeiten

  • Sicherheitsinstrument unmittelbar aktivieren und Kanülen nicht in Schutzkappen zurückstecken.
  • Standardhygiene unabhängig von vermutetem Infektionsstatus einhalten
  • Sichere Instrumente und ergonomische Hilfsmittel konsequent einsetzen
  • Patientenposition stabilisieren und Abwurfbehälter in direkter Reichweite bereitstellen.

Unterweisung

  • vor erstmaliger Tätigkeit oder Einsatz in neuem Bereich
  • bei neuer Erregerlage, neuem Medizinprodukt oder geändertem Hygieneplan
  • nach Stich-, Kontakt-, Gewalt- oder Hebeereignis

Dokumente und Nachweise

  • Hygiene- und tätigkeitsbezogene GBU
  • Unterweisungs-, Impfangebot- und Vorsorgenachweis im zulässigen Umfang
  • Aufbereitungs-, Expositions- oder Ereignisnachweis

Relevante Vorschriften

    Häufige Fragen

    Welche Gefährdungen sind für Medizinische Fachangestellte (MFA) relevant?

    Das hängt von den tatsächlichen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen ab. In den hier abgebildeten Tätigkeiten treten unter anderem Nadelstich- und Schnittverletzungen, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Gewalt und Bedrohung, Infektiöse Aerosole im Patientenkontakt auf. Die konkrete Gefährdungsbeurteilung muss den jeweiligen Betrieb und Arbeitsplatz berücksichtigen.

    Welche Tätigkeiten gehören in die Gefährdungsbeurteilung für Medizinische Fachangestellte (MFA)?

    Erfasst werden die Tätigkeiten, die im Betrieb tatsächlich ausgeübt werden. Dieses Berufsprofil verknüpft derzeit unter anderem Injektionen verabreichen, Blut abnehmen. Weitere Aufgaben müssen ergänzt werden, wenn sie im konkreten Betrieb vorkommen.

    Reicht die Berufsbezeichnung für eine Gefährdungsbeurteilung aus?

    Nein. Die Berufsbezeichnung dient nur zur fachlichen Orientierung. Entscheidend sind die tatsächlichen Arbeitsbedingungen, Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Stoffe, Arbeitsorte und betroffenen Beschäftigtengruppen.

    Primärquellen und fachliche Grundlagen