Berufsprofil · Arbeitsschutz
Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz für Koch und Köchin
Für Koch und Köchin muss die Gefährdungsbeurteilung die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten und Einsatzbedingungen abbilden. In den hier verknüpften Tätigkeiten sind insbesondere Schneidende Werkzeuge, Repetitive Hand-Arm-Arbeit, Krankheitserreger in Lebensmitteln, Fett- und Ölbrand relevant. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt vom konkreten Arbeitsplatz, den Arbeitsmitteln, Stoffen und Abläufen ab.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · Quellenstand
Typische Tätigkeiten im Berufsprofil
Maßgeblich für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung sind die tatsächlich ausgeübten Aufgaben.
- Lebensmittel schneiden
Lebensmittel portionieren und vorbereiten
- Fritteuse bedienen
Lebensmittel in heißem Fett garen
- Heiße Speisen zubereiten
Speisen kochen, braten und warmhalten
Typische Gefährdungen
- Schneidende Werkzeuge
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Schneidende Werkzeuge bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Messern, Sägen, Fräsern und Blechen.
- Repetitive Hand-Arm-Arbeit
Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Repetitive Hand-Arm-Arbeit bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Montage, Verpackung, Kasse und Dateneingabe.
- Krankheitserreger in Lebensmitteln
Biologische Gefährdungen entstehen durch Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten oder biologisch belastete Materialien. Krankheitserreger in Lebensmitteln bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Verarbeitung roher Lebensmittel und Kühlkettenfehlern.
- Fett- und Ölbrand
Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Fett- und Ölbrand bezeichnet die konkrete Ausprägung an Fritteusen, Pfannen und thermischen Anlagen.
- Hitze und Wärmestrahlung
Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Hitze und Wärmestrahlung bezeichnet die konkrete Ausprägung an Öfen, in Küchen, Gießereien und bei Sommerarbeit.
- Stolpern, Rutschen und Stürzen
Gefährdungen der Arbeitsumgebung ergeben sich aus Gestaltung und Zustand von Räumen, Verkehrswegen, Klima, Beleuchtung oder räumlichen Schnittstellen. Stolpern, Rutschen und Stürzen bezeichnet die konkrete Ausprägung auf nassen, unebenen, zugestellten oder schlecht beleuchteten Wegen.
- Manuelles Heben und Tragen
Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Manuelles Heben und Tragen bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Kommissionieren, Zustellen, Pflegen und auf Baustellen.
Schutzmaßnahmen aus den verknüpften Tätigkeiten
- Rutschfestes Brett, geeignetes Messer und sichere Handhaltung verbindlich trainieren.
- Heiße, scharfe und bewegte Arbeitsmittel räumlich und organisatorisch beherrschen
- Arbeitsabläufe so planen, dass Zeitdruck Hygiene und Sicherheit nicht verdrängt
- Füllstand und Temperatur begrenzen; Wasser fernhalten und passenden Fettbrandlöscher bereitstellen.
- Topfgriffe, Transportwege und Öffnen dampfführender Geräte sicher organisieren.
Unterweisung
- vor Einsatz an unbekanntem Küchengerät oder Arbeitsplatz
- bei Menü-, Prozess-, Geräte- oder Reinigungsmitteländerung
- nach Schnitt, Verbrennung, Rutsch- oder Hygieneereignis
Dokumente und Nachweise
- Küchen- beziehungsweise tätigkeitsbezogene GBU
- Hygiene- und Unterweisungsnachweis
- Temperatur-, Reinigungs- und Prüfprotokolle
Relevante Vorschriften
- JArbSchG: Jugendarbeitsschutzgesetz
Für die GBU bedeutet das: Beschäftigungsverbote, Beurteilung und Unterweisung Jugendlicher. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- IfSG: Infektionsschutzgesetz
Für die GBU bedeutet das: Infektionshygiene und Belehrungen bei bestimmten Lebensmittel- und Gesundheitstätigkeiten. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ASR A2.2: Maßnahmen gegen Brände
Für die GBU bedeutet das: Branderkennung, Löschmittel und Brandschutzhelfer. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Häufige Fragen
Welche Gefährdungen sind für Koch und Köchin relevant?
Das hängt von den tatsächlichen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen ab. In den hier abgebildeten Tätigkeiten treten unter anderem Schneidende Werkzeuge, Repetitive Hand-Arm-Arbeit, Krankheitserreger in Lebensmitteln, Fett- und Ölbrand auf. Die konkrete Gefährdungsbeurteilung muss den jeweiligen Betrieb und Arbeitsplatz berücksichtigen.
Welche Tätigkeiten gehören in die Gefährdungsbeurteilung für Koch und Köchin?
Erfasst werden die Tätigkeiten, die im Betrieb tatsächlich ausgeübt werden. Dieses Berufsprofil verknüpft derzeit unter anderem Lebensmittel schneiden, Fritteuse bedienen, Heiße Speisen zubereiten. Weitere Aufgaben müssen ergänzt werden, wenn sie im konkreten Betrieb vorkommen.
Reicht die Berufsbezeichnung für eine Gefährdungsbeurteilung aus?
Nein. Die Berufsbezeichnung dient nur zur fachlichen Orientierung. Entscheidend sind die tatsächlichen Arbeitsbedingungen, Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Stoffe, Arbeitsorte und betroffenen Beschäftigtengruppen.
Primärquellen und fachliche Grundlagen
- Gefährdungsbeurteilung im Gastgewerbe – BGN / ASI 10.12
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) · Branchenspezifische Gefährdungsbeurteilung für das Gastgewerbe einschließlich ASI 10.12; tatsächliche Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Bedingungen betriebsspezifisch berücksichtigen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche
- DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Aktuelle Konkretisierung zu GBU, Unterweisung, Pflichtenübertragung, Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln
- Handbuch Gefährdungsbeurteilung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Manuelle Handhabung von Lasten
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten einschließlich Bildschirmarbeit
- ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Brandschutzmaßnahmen und Brandschutzhelfer
- ASR V3 Gefährdungsbeurteilung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsstättenverordnung