Ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht? Ab wann und für wen?

Ja. Sobald ein Unternehmen Beschäftigte im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes beschäftigt, muss der Arbeitgeber die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen beurteilen und daraus die erforderlichen Schutzmaßnahmen ableiten.

Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG erstellen