Berufsprofil · Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz für Elektroniker und Elektronikerin

Für Elektroniker und Elektronikerin muss die Gefährdungsbeurteilung die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten und Einsatzbedingungen abbilden. In den hier verknüpften Tätigkeiten sind insbesondere Direktes Berühren aktiver Teile, Störlichtbogen, Fehlende Freischaltung, Lithium-Ionen-Batterien relevant. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt vom konkreten Arbeitsplatz, den Arbeitsmitteln, Stoffen und Abläufen ab.

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Typische Tätigkeiten im Berufsprofil

Maßgeblich für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung sind die tatsächlich ausgeübten Aufgaben.

Typische Gefährdungen

  • Direktes Berühren aktiver Teile

    Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Direktes Berühren aktiver Teile bezeichnet die konkrete Ausprägung an offenen, beschädigten oder unzureichend abgedeckten Teilen.

  • Störlichtbogen

    Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Störlichtbogen bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Schaltfehlern, Kurzschluss und Arbeiten an Verteilungen.

  • Fehlende Freischaltung

    Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Fehlende Freischaltung bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Wartung, Fehlersuche und unerwartetem Wiederanlauf.

  • Lithium-Ionen-Batterien

    Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Lithium-Ionen-Batterien bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Laden, Lagern beschädigter Akkus und Transport.

  • Freisetzung brennbarer Gase

    Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Freisetzung brennbarer Gase bezeichnet die konkrete Ausprägung an Gasflaschen, Leitungen und Anlagen.

  • Lösemitteldämpfe

    Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Lösemitteldämpfe bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Lackieren, Kleben, Entfetten und Trocknen.

  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel

    Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Reinigungs- und Desinfektionsmittel bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Dosieren, Sprühen und bei Feuchtarbeit.

  • Repetitive Hand-Arm-Arbeit

    Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Repetitive Hand-Arm-Arbeit bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Montage, Verpackung, Kasse und Dateneingabe.

Schutzmaßnahmen aus den verknüpften Tätigkeiten

  • Freischaltung identifizieren, gegen Wiedereinschalten sichern und Spannungsfreiheit allpolig feststellen.
  • Die fünf Sicherheitsregeln entsprechend der Tätigkeit konsequent anwenden
  • Arbeitsverantwortung, Anlagenverantwortung und Schaltzustand eindeutig kommunizieren
  • Batterietyp, Abschaltgrenzen, Lichtbogenschutz und Havariekonzept vor Eingriff klären.
  • Punktabsaugung nahe der Lötstelle positionieren und bleifreie Verfahren prüfen.
  • Substitution und Mengenbegrenzung vor PSA prüfen
  • Hautkontakt, Einatmen und Verschleppung durch technische Erfassung und Hygiene minimieren

Unterweisung

  • vor Einsatz an einer unbekannten Anlage
  • bei Änderung von Schaltzustand, Verfahren oder Arbeitsgrenzen
  • nach elektrischer Auffälligkeit, Fehler oder Beinaheunfall
  • vor erstmaligem Umgang mit dem Stoff oder Gemisch
  • nach Änderung von Produkt, Menge, Verfahren oder Lüftung
  • nach Verschüttung, Exposition oder gesundheitlicher Auffälligkeit

Dokumente und Nachweise

  • Arbeitsauftrag und Schalt- beziehungsweise Freigabenachweis
  • Qualifikations-, Unterweisungs- und Einweisungsnachweis
  • Prüfprotokoll
  • Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt
  • Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
  • Expositions-, Prüf- oder Entsorgungsnachweis soweit erforderlich

Relevante Vorschriften

  • OStrV: Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung

    Für die GBU bedeutet das: Beurteilung und Begrenzung künstlicher optischer Strahlung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • TRGS 528: Schweißtechnische Arbeiten

    Für die GBU bedeutet das: Rauch, Gase und Schutzmaßnahmen beim Schweißen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

    Für die GBU bedeutet das: Elektrofachkräfte, sicherer Betrieb und Prüfungen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

Häufige Fragen

Welche Gefährdungen sind für Elektroniker und Elektronikerin relevant?

Das hängt von den tatsächlichen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen ab. In den hier abgebildeten Tätigkeiten treten unter anderem Direktes Berühren aktiver Teile, Störlichtbogen, Fehlende Freischaltung, Lithium-Ionen-Batterien auf. Die konkrete Gefährdungsbeurteilung muss den jeweiligen Betrieb und Arbeitsplatz berücksichtigen.

Welche Tätigkeiten gehören in die Gefährdungsbeurteilung für Elektroniker und Elektronikerin?

Erfasst werden die Tätigkeiten, die im Betrieb tatsächlich ausgeübt werden. Dieses Berufsprofil verknüpft derzeit unter anderem Elektrische Anlage freischalten, Batteriespeicher warten, Löten. Weitere Aufgaben müssen ergänzt werden, wenn sie im konkreten Betrieb vorkommen.

Reicht die Berufsbezeichnung für eine Gefährdungsbeurteilung aus?

Nein. Die Berufsbezeichnung dient nur zur fachlichen Orientierung. Entscheidend sind die tatsächlichen Arbeitsbedingungen, Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Stoffe, Arbeitsorte und betroffenen Beschäftigtengruppen.

Primärquellen und fachliche Grundlagen